Aktuelle Aufenthaltsbestimmungen für die Türkei




gültig seit April 2012 update 27.04.2018



Visum

Als deutscher Tourist kann man sich bis zu 90 Tagen pro Halbjahr visumfrei im Land aufhalten. Die bisherige Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, wurde künftig durch die türkischen Behörden unterbunden.

Kuerzere Aufenthalte werden addiert. 




Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist.

BITTE ERKUNDIGEN SIE SICH IMMER BEIM DEUTSCHEN KONSULAT IN DER TUERKEI UEBER DEN MOMENTANEN STAND DES GESETZES! 

Wenn Sie mehr als 90 Tage in der Türkei bleiben möchten (z.b. im Hotel überwintern) , brauchen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Voraussetzung ist ein vom Migrationsbüro festgesetztes monatliches Einkommen ( egal woher) von aktuell 1500 TL ( Stand 2017) oder die für die Zeit entsprechenden Sparguthaben mit Nachweis für diese Zeit. Minimum können Sie ein Jahr beantragen, maximum 2 Jahre mit Möglichkeit der Verlaengerung , wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Nach 8 Jahren können Sie, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen ( liegen im Mİgrationsbüro vor) eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten.

Ehegatten von türkischen Staatsbürgern erhalten maximal 3 Jahre ( hier muss der türkische Ehegatte Einkommen nachweisen) , es besteht auch die Möglichkeit für die auslaendischen Ehegatten, die türkische Staatsangehörigkeit nach drei Jahren Ehe anzunehmen. Hierzu ist jedoch, wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft zusaetzlich behalten möchte, davor die Genehmigung von Deutschland einzuholen (Beibehaltungsantrag). Naehere Auskünfte geben hier die deutschen Konsulate in der Naehe des türkischen Wohnortes. 

Bitte beachten Sie, dass Sie VOR dem Antrag die Hotelbuchung haben und vorlegen können, ansonsten wird der Antrag abgelehnt. 


Ein Vorabgespraech über die aktuelle Gesetzeslage im Migrationsbüro bitte wahrnehmen. 

Die Antraege werden grundsaetzlich online abgegeben 

und zwar unter diesem Link https://e-ikamet.goc.gov.tr/

Seit kurzem gibt es ebenfalls eine App fürs Handy, um die Onlineantraege abzugeben.

https://play.google.com/store/apps/details?id=tr.com.pusulacc.gocidaresi&hl=en_US

Bitte beachten, nach dem Erstantrag, der online erfolgen muss, wird ein Terminkalender angezeigt, in dem man sich einen Termin zur persönlichen Vorsprache aussuchen kann. 

Die Verlaengerungsantraege erfolgen nicht mehr mit persönlichem Termin danach, sondern man sendet die geforderten Unterlagen per Post danach ein. Fehlt etwas, wird man angeschrieben.